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OLG Karlsruhe, 13.02.1976 - 3 Ws 12/76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde des Untersuchungsgefangenen zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Zwecks der Untersuchungshaft und der Ordnung in der Vollzugsanstalt
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 11.09.1975 - 1 KLs 9/74
- OLG Karlsruhe, 13.02.1976 - 3 Ws 12/76
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.1976 - 3 Ws 12/76
Die Beschwerde des Untersuchungsgefangenen R. M. vom 20.1.1976 gegen den Beschluß der Strafkammer 1 des Landgerichts Heidelberg vom 11. September 1975 - 1 KLs 9/74 - wird, soweit ihr die genannte Strafkammer mit Beschluß vom 23.1.1976 - 1 AR 7/76 - nicht abgeholfen hat, auf seine Kosten ( § 473 Abs. 1 StPO ) als unbegründet verworfen, da der an W. T. gerichtete, zur Kenntnisnahme durch Richter am Landgericht Ehlkes bestimmte Brief vom 7.9.1975 zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Zwecks der Untersuchungshaft und der Ordnung in der Vollzugsanstalt ( § 119 Abs. 3 StPO ; vgl. BVerfGE 34, 369, 379 [BVerfG 14.03.1973 - 2 BvR 768/71] ; BVerfGE 35, 311, 315 [BVerfG 16.05.1973 - 2 BvR 590/71] bis 320; BGH, JZ 1973, 128 und 129; OLG Hamburg, JR 1974, 119 und 120), beanstandet werden mußte und zu Recht als Beweismittel für das Strafverfahren wegen Beleidigung ( §§ 185, 194 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 3 Satz 1, 74 Abs. 1 StGB ) beschlagnahmt wurde; das Original hat bei den Akten zu bleiben. - BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.1976 - 3 Ws 12/76
Die Beschwerde des Untersuchungsgefangenen R. M. vom 20.1.1976 gegen den Beschluß der Strafkammer 1 des Landgerichts Heidelberg vom 11. September 1975 - 1 KLs 9/74 - wird, soweit ihr die genannte Strafkammer mit Beschluß vom 23.1.1976 - 1 AR 7/76 - nicht abgeholfen hat, auf seine Kosten ( § 473 Abs. 1 StPO ) als unbegründet verworfen, da der an W. T. gerichtete, zur Kenntnisnahme durch Richter am Landgericht Ehlkes bestimmte Brief vom 7.9.1975 zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Zwecks der Untersuchungshaft und der Ordnung in der Vollzugsanstalt ( § 119 Abs. 3 StPO ; vgl. BVerfGE 34, 369, 379 [BVerfG 14.03.1973 - 2 BvR 768/71] ; BVerfGE 35, 311, 315 [BVerfG 16.05.1973 - 2 BvR 590/71] bis 320; BGH, JZ 1973, 128 und 129; OLG Hamburg, JR 1974, 119 und 120), beanstandet werden mußte und zu Recht als Beweismittel für das Strafverfahren wegen Beleidigung ( §§ 185, 194 Abs. 1 Satz 1 , Abs. 3 Satz 1, 74 Abs. 1 StGB ) beschlagnahmt wurde; das Original hat bei den Akten zu bleiben.